Praktikum

Allgemeines:

Das Praktikum umfasst sechs Wochen zwischen dem vierten und sechsten Semester und wird mit 9 CP bewertet. Das Praktikum umfasst für das Studium relevante Aufgaben aus den gewählten Fachgebieten und wird in der Regel außerhalb der Universität, in der vorlesungsfreien Zeit, absolviert.

Das Praktikum hat das Ziel, die Studierenden mit den praktischen Besonderheiten des Studiengangs Sozialwissenschaften sowie mit organisatorischen und sozialen Verhältnissen der Praxis bekannt zu machen bzw. praxisbedingte Voraussetzungen im Rahmen der Ausbildung zu erlangen. Weiterhin soll die praktische Ausbildung das Verständnis des Lehrangebotes und die Motivation für das Studium fördern.

Mögliche Praktikumsgeber:

Mögliche Praktikumsgeber umfassen soziale, politische, kulturelle oder wirtschaftliche Organisationen und Einrichtungen, z.B. in:

  • universitären und außeruniversitären Forschungs- und Bildungseinrichtungen,
  • der Markt- und Meinungsforschung,
  • Journalismus und Medien,
  • Arbeits- und Sozialverwaltungen,
  • Ämtern und Behörden,
  • Einrichtungen des kommunalen Lebens und der politischen Kultur,
  • politischen Organisationen wie Parteien und Verbänden 
  • Gewerkschaften
  • internationalen Organisationen und NGOs,
  • zivilgesellschaftliche Einrichtungen und Stiftungen,
  • der Politikberatung und Öffentlichkeitsarbeit,
  • Marketing und Werbung,
  • Personalwesen und -entwicklung,
  • Organisationsentwicklung und -beratung,
  • privatwirtschaftlichen Betrieben,
  • Einrichtungen des Erziehungs-, Bildungs- und Ausbildungswesens,
  • Einrichtungen der Sozialarbeit und Rehabilitation

Betreuung:

Studierende können eine Lehrkraft des Instituts für Gesellschaftswissenschaften als Praktikumsbetreuer auswählen. Die Betreuenden können auch bei der Suche nach einem Praktikumsplatz helfen.

Anmeldung und Prüfungsleistung:

Die Anmeldung des Praktikums erfolgt bei der betreuenden Lehrkraft. Zusätzlich müssen Praktikant*innen mit dem Praktikumsbetrieb einen Praktikumsvertrag schließen.

Der Praktikumsnachweis erfolgt über dieses Formular, das der Praktikumsgeber nach Abschluss des Praktikums unterschreibt.

Zusätzlich muss in den vier Wochen nach dem Praktikum ein 8- bis 10-seitiger Praktikumsbericht angefertigt werden, der von der betreuenden Lehrkraft bewertet wird.

Inhaltlich sollte der Praktikumsbericht sowohl eine Beschreibung des Praktikums (Tätigkeitsbeschreibung, Daten, Verlauf) sowie eine klare Ableitung der Bezüge zum Studium umfassen. Erwartet wird eine analytische Durchdringung der Praktikumserfahrungen hinsichtlich des "Gegenstandes" und der Selbstbeteiligung der Studierenden (Reflexion der "Rolle" und Selbsterfahrungen). Konkrete Inhalte und die Gestaltung des Praktikumsberichtes sollten vor Abfassen des Berichts mit der betreuenden Lehrkraft besprochen werden. Der Praktikumsbericht wird nicht benotet, muss aber in guter Qualität vorliegen und von der betreuenden Lehrkraft als bestandene Prüfungsleistungen anerkannt werden.

Das Praktikum kann unter Umständen das Eingangstor zu einer späteren Beschäftigung bei einer Organisation bilden, deshalb raten wir, den Praktikumsplatz in diesem Sinne auszuwählen.

Wichtige Dokumente

Praktikumsvertrag
Praktikumsnachweis
Praktikumsordnung

Praktika im europäischen Ausland: Vermittlung und Stipendium

Das Pflichtpraktikum kann auch im Ausland erbracht werden. Das Leonardo-Büro Sachsen-Anhalt vermittelt und fördert Praktika von Studierenden und Absolventen der Hochschulen Sachsen-Anhalts im Rahmen der EU-Programme Erasmus und Leonardo da Vinci. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des Leonardo-Büros Sachsen-Anhalt.

 

Letzte Änderung: 17.01.2024 - Ansprechpartner: Webmaster